CDU Muggensturm

Auch wegen Corona, aber nicht nur:

Die CDU ist so was von digital!
1. Für unsere Mitglieder im Gemeindeverband ist ein Brief unterwegs. Auch weiterhin wird der Vorstand auf diesem Weg Kontakt halten. Zusätzlich  . . .

2. Die Landtagswahl am 14. März steht nun an. Auch hier gilt:
Leider kaum persönliche ...  

3. Unser Landtagsabgeordneter Dr. Alexander Becker ist auf folgenden Plattformen aktiv:
Homepage - Facebook - Instagram

 Außerdem:
Hier die neuesten. . .


 

zu 1. 
...werden wir auch andere Kontaktwege verstärken. 

In unserem Kreisverband haben wir schon eine Reihe von Videokonferenzen erlebt. Natürlich ersetzen sie keinen persönlichen Kontakt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass auf diesen Plattformen der Meinungsaustausch sehr gut funktioniert.

Auf Landes- und Bundesebene waren die virtuellen Parteitage technisch beispielhaft. Inhaltlich waren sie sie auch beispielhaft bei dem, was Demokratie ausmacht: offene und freie Meinungsäußerungen, Abstimmungen mit Mehrheiten und Minderheiten im Ergebnis und ganz wichtig: die Anerkennung von Abstimmungssieg und –niederlage. Am Ende stand Geschlossenheit – wenn auch nicht immer Zufriedenheit.

 

https://www.youtube.com/watch?v=3Vhi-eD_Ooo

zu 2. 
Leider kaum persönliche Begegnungen – aber jede Menge Informationen. Wir werden unsere Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf wesentlich mehr Wegen ansprechen als früher. Es gibt Plakate, Prospekte, Internetauftritte, Videos zum Abrufen usw. Nutzen Sie alle die Möglichkeiten. Es ist richtig spannend! 

zu 3. 
Homepage: https://www.alexanderbecker-mdl.de/

Facebook: https://m.facebook.com/AlexanderBeckerMdL/

Instagram: https://www.instagram.com/alexanderbeckermdl/

 Außerdem:

Hier die neuesten aktuellen Infos zum Corona-Management auf Basis der am Samstag, 23.01.2021 notverkündeten 5. Verordnung zur Änderung der CoronaVO auf Basis der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01.2021:

 

Die 5. Änderung der CoronaVO liegt bei – hierzu neu bzw. geändert:

 

  • § 1a: Die befristeten Maßnahmen werden bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert.
  • § 1d Abs. 1 Nr. 7: Hundesalons, Hundefriseure und vergleichbare Einrichtungen der Tierpflege werden von der Betriebsuntersagung ausgenommen. Friseure für Menschen bleiben geschlossen ….
  • § 1e: Das pauschale Alkoholverbot wurde überarbeitet. Es beruht auf § 28a Abs. 1 Nr. 9 IfSG, der lediglich ein Verbot der Alkoholabgabe oder -konsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zulässt. Entsprechend enthält § 1e nun eine Regelung, wonach ab dem 27. Januar 2021 die Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten von den zuständigen Behörden festgelegt werden.
  • § 1g Abs. 2 und 3:  Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Veranstaltungen bei Todesfällen ist eine Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Tage im Voraus anzuzeigen.  Dies gilt in der Regel nicht für Urnen- und Erdbestattungen sowie Trauerfeiern in Aussegnungshallen. Somit können Bestattungen weitestgehend wie bisher bei uns erfolgen.
  • § 1h: Die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wurde konkretisiert.
  • § 1i: Neu eingeführt wird die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Maske mit Standard FFP2 im Öffentlichen Personenverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, beim Einkaufen und am Arbeitsplatz sowie bei religiösen Veranstaltungen. Zum Tragen von FFP2 Masken am Arbeitsplatz ist derzeit eine bedarfsgerechte Prüfung je Arbeitgeber (noch) gegeben, insbesondere hinsichtlich Home-Office. Zu unterscheiden ist hier zwischen herkömmlichen Betrieben und Behörden. Da unsere Mitarbeiter/innen weitestgehend in Einzelbüros tätig sind, kann dem auch weiter auf Sicht mit der bedarfsgerechten Sorgsamkeit gegenüber getreten werden.
  • § 19 Nr. 8: Der Ordnungswidrigkeitenkatalog wurde um den Verstoß gegen § 1i erweitert. Danach wird das Fehlen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.

 

 

 

Die Änderungen treten heute  25. Januar 2021, bzw. die Änderungen zum Alkoholverbot am 27. Januar 2021 in Kraft.